Lebensbaum Nachhaltigkeitsbericht Stand: Dezember 2021

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    GRI:
  • 406
  • 405
  • 102-17
WeCare
  • Sustainable Development Goal 5: Gender Equality
  • Sustainable Development Goal 8: Decent Work and Economic Growth
  • Sustainable Development Goal 10: Reduced Inequalities

Wir wollen ein guter Arbeitgeber für unsere Mitarbeiter:innen sein. Sie sollen gerne und leichten Herzens zur Arbeit gehen, sich dort wohl- und gut aufgehoben fühlen. Das sehen wir als unsere Verantwortung an. Verbindlich geregelt ist dies in der Richtlinie zur sozialen und ethischen Verantwortung.

Partner auf Augenhöhe

Wir sind der festen Überzeugung, dass gute Beschäftigungsbedingungen und ein wertschätzender Umgang miteinander die Grundlage für unternehmerischen Erfolg sind. Deshalb sehen wir unsere Mitarbeitenden als Partner:innen, denen wir auf Augenhöhe begegnen. Das setzt natürlich einen offenen, fördernden und respektvollen Dialog voraus – eine Haltung, die bei Lebensbaum in der Unternehmenskultur und den Führungsgrundsätzen fest verankert ist. Unfaire oder unlautere Praktiken sowie Diskriminierung oder Ungleichbehandlung wollen wir in jedem Fall verhindern, zum Beispiel durch folgende Verhaltensregeln:

  • Wir beteiligen uns nicht an Korruption, Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung – in welcher Form auch immer – und dulden diese auch bei anderen nicht.
  • Unlautere finanzielle oder sonstige Anreize und Geschenke nehmen wir weder entgegen noch bieten wir sie an.
  • Unser Umgang miteinander gründet auf Respekt und Toleranz, ungeachtet von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter, Schwangerschaft, Familienverhältnissen oder sexueller Identität.
  • Unser Umgang miteinander ist frei von verbaler, körperlicher, psychischer und sexueller Belästigung oder Gewalt.

Sollte ein Verstoß gegen diese Regeln festgestellt werden, so sind die Mitarbeiter:innen aufgefordert, dies zu melden. Wir stellen dabei sicher, dass keine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund von Meldungen oder Beschwerden erfolgt. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des richtigen Verhaltens kann sich jede:r an Vorgesetzte, die Personalabteilung, den Betriebsrat oder den Compliance-Beauftragten wenden – selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Ohne Zwang

Unsere Arbeitsverträge werden schriftlich und auf freiwilliger Basis geschlossen – von Zwangsarbeit halten wir nichts. Das gilt im Übrigen nicht nur an unseren Standorten, sondern auch bei unseren Lieferanten. Als Mindestanforderung enthalten die Arbeitsverträge eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zu Arbeitsumfang, Arbeitszeiten und Vergütung. Apropos Vergütung: Diese erfolgt nach dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Was wir sonst noch für das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter:innen tun, erfahren Sie hier. Einen Ausblick, wie wir ein noch attraktiveres Arbeitsumfeld schaffen wollen, finden Sie hier.

Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetz

am Standort:Diepholz / Gronau
Beschreibung:Wir wahren die Diversität und Chancengleichheit aller Menschen durch die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Indikator:Keine Beschwerden (erfasst über Betriebsrat oder Compliance Beauftragten bzw. externe Klagen (AGG))
Zieldatum:jährlich

Erreichtzu 100%

Lebensbaum Nachhaltigkeitsbericht

Stand: Dezember 2021

Kontakt:

Lebensbaum / Ulrich Walter GmbH
Dr.-Jürgen-Ulderup Straße 12
49356 Diepholz
Deutschland

Telefon: +49 (0)5441-9856-0
nachhaltig@lebensbaum.de
www.lebensbaum.de

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